Verkehrskontrolle Oldenburg

(Automatische) Audiotranskription Ratssitzung 18.12.2023 - Haushalt

Aus dieser Ratssitzung werden noch weitere Redebeiträge folgen. Aktuell haben wir lediglich die 22-minütige Rede von Frau Dr. Figura bereitgestellt.

Redebeitrag Frau Dr. Figura (Finanzdezernentin)

In der Tat, ich habe ein paar Zahlen zu später Stunde im Gepäck.

Sehr geehrter Ratsvorsitzender, sehr geehrter Oberbürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Rats der Stadt Oldenburg, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Der Haushalt der Stadt Oldenburg, den Sie heute für das Jahr 2024 beschließen wollen, setzt eine Entwicklung fort, die bereits mit dem Haushalt 2023 begonnen hat.

Die Verwaltung liegt Ihnen einen Haushaltsentwurf vor, der zwar unter kommunal verfassungsrechtlichen Vorgaben als ausgeglichen gilt, aber dennoch im Ergebnis mit einem planerischen Defizit in Höhe von 30,2 Millionen Euro abschließt.

Bereits die Planung des Haushalts 2023 waren geprägt von den geopolitischen und weltwirtschaftlichen Entwicklungen. Die Auswirkungen wie die Aufnahmen von geflüchteten Menschen, die Energie- und Wirtschaftskrise und die stark angestiegene Inflation verbunden mit Preissteigerungen in allen Bereichen werden sich auch deutlich in der Finanzsituation der Stadt Oldenburg in 2024 widerspiegeln.

Darüber hinaus wurden im Vergleich zu den Vorjahren sehr hohe Tarifabschlüsse erzielt, die den Haushalt 2024 zusätzlich stark belasten.

In Aufwandssteigerungen stehen aber keine Ertragssteigerungen in gleicher Höhe gegenüber.

Die geplanten Steuereinnahmen erhöhen sich nicht proportional und sind aufgrund der schwer zu prognostizierenden wirtschaftlichen Entwicklungen weiterhin mit einem Planungsrisiko verbunden und daher nicht sicher zu kalkulieren.

Um den kommunalverfassungsrechtlich vorgegebenen Haushaltsausgleich herzustellen, müssen wir, wie eingangs erwähnt, zum zweiten Mal eine Verrechnung mit der Überschussrücklage vornehmen.

In den vergangenen Jahren, bis 2022, haben wir unsere erwirtschafteten Überschüsse zum einen für Investitionen in alle gesellschaftlichen Bereiche der Daseinsvorsorge zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger eingesetzt, aber zum anderen auch Anteile der Rücklage zugeführt, um auf finanziell herausfordernde Zeiten vorbereitet zu sein.

Davon können wir im Haushaltsjahr 2024 zum Glück erneut profitieren.

Auch in den mittelfristigen Finanzplanungen bis 2027 vollzieht sich eine deutliche Wende Wir müssen in den nächsten Jahren von steigenden Defiziten in zweistelliger Millionenhöhe ausgehen.

Die Schere zwischen Aufwendung und Erträgen wird weiter auseinandergehen, da sich die Ertragssteigerung nicht in gleicher Höhe zu den Aufwandssteigerungen entwickeln werden.

Der Haushaltsentwurf 2024 und die darin aufgezeigte Entwicklung des Defizits formuliert damit für uns den klaren Auftrag, die Aufwands- und Ertragsseite gemeinsam auf den Prüfstand zu stellen.

Wir sind spätestens jetzt gefordert, das Portfolio an Aufgaben und Dienstleistungen kritischer denn je zu analysieren.

Es gilt, verstärkt Prioritäten zu setzen und den Mut zu haben, auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen.

Diese Herausforderung, sehr geehrte Mitglieder des Rates, werden wir uns nur gemeinsam stellen, da letztlich der Rat als Haushaltssouverän die finale Entscheidung zu treffen hat.

Auch wenn ein weiter so mit Verweis auf die noch vorhandenen Überschussrücklagen verlockend klingt, so kann ich hier nur erneut darauf verweisen, dass diese Verrechnungsgröße endlich ist, ist sie erst einmal aufgebraucht und entwickelt sich die Finanzsituation nicht grundlegend positiver, wird die Stadt Oldenburg sich perspektivisch in die Haushaltssicherung begeben müssen.

Diese wird dann in kürzester Zeit eine Vielzahl von schmerzhaften Einschnitten erfordern.

In einer solchen Entwicklung sollten wir daher jetzt gemeinsam durch eine vorausschauende, abgewogene und verantwortungsvolle Finanzplanung für die vor uns liegenden Jahre verhindern.

Hervorheben möchte ich an dieser Stelle, dass alle Teilhaushalte schon im Rahmen der Haushaltsaufstellung eine 5-prozentige Prognosekorrektur der Personalaufwendungen abzügtieren mussten.

Darüber hinaus wurden die gesamtstädtischen Sachaufwendungen teilhaushaltsübergreifend pauschal um 6 Millionen Euro gekürzt, damit das im Haushaltsentwurf ausgewiesene planerische Defizit in Höhe von 30,2 Millionen Euro nicht noch höher ausfällt.

Allein hieraus ist abzuleiten, dass seitens der Verwaltung Bemühungen zur Haushaltsoptimierung konsequent fortgeführt werden und wir vor harten Einsparungen nicht zurückschrecken.

Die Stadt Oldenburg steht mit ihrer Finanzentwicklung allerdings nicht alleine da. In ganz Niedersachsen zeichnet sich vergleichbare strukturelle Defizite in den kommunalen Haushalten ab.

Neben den eigenen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung sind aber insbesondere auch der Bund und das Land Niedersachsen aufgefordert, die Aufgaben der Kommunen auskömmlich mit Finanzmitteln auszustatten und ihrer Konnexitätsverpflichtung nachzukommen.

Hierzu werde ich im weiteren Verlauf meiner Rede noch detaillierter eingehen.

Lassen Sie mich nach diesen einleitenden Worten und einige Eckdaten des eingebrachten Haushaltsentwurfs erläutern.

Der Ergebnis Haushalt schließt mit einem Defizit von 30,2 Millionen Euro ab. Das hatte ich bereits erwähnt.

Die Neuverschuldung beläuft sich auf 33,7 Millionen Euro, wobei sich diese Summe ausschließlich aus dem Finanzierungsbedarf für die Investitionen der Eigenbetriebe Gebäude, Wirtschaft und Hochbau und Bäder zusammensetzt.

Die Kernverwaltung wird derzeit ohne neue Schulden auskommen. Und bei diesem Satz gucke ich ganz bewusst in Richtung Herrn Sander.

Unsere Investitionstätigkeit halten wir konstant hoch.

102,7 Millionen Euro werden die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe investieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum geben diese Zahlen Anlass, mit Sorge in die Zukunft zu blicken.

Hierfür müssen wir einen Blick auf die bestimmten Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushalt werfen.

Auf der Ertragseite möchte zunächst auf eine Steuerentwicklung und auf den kommunalen Finanzausgleich eingehen.

Den Planansatz für die Gewerbesteuer konnten wir den sehr erfreulichen Entwicklung des Gesamtaufkommens in 2022 und 2023 anpassen und um 10 Millionen Euro auf 145 Millionen Euro erhöhen.

Die Oldenburger Wirtschaft hat sich in den zurückliegenden und aktuellen Krisensituationen als robust und widerstandsfähig bewiesen.

Zur gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland in 2024 gibt es unterschiedliche Prognosen der Ökonominnen und Ökonomen, die aber alle unter dem Vorbehalt der ungewissen geopolitischen Entwicklung stehen. Die Belastbarkeit der getroffenen Annahmen ist daher sehr eingeschränkt.

Ergänzen möchte ich auf das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung von Wachstum, Chancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz Wachstum, Chancen-Gesetz, eingehen.

In der Beschlussdrucksache heißt es, ich zitier, mit dem vorliegenden Gesetz werden die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert und Impulse gesetz, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischen Mut, Innovationen wagen können. Dies ist wichtig, um die Transformation der Wirtschaft zu begleiten sowie die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumsschancen und den Standort Deutschland zu stärken.

Die Zielsetzung dieses Gesetzes ist dem Grunde nach zu begrüßen.

Die dadurch prognostizierten Steuerausfälle in Milliardenhöhe würden die Kommunen aber bei der Gewerbesteuer erheblich belasten, solange es keine Kompensation der Steuerausfälle seitens des Bundes gibt.

In diesen finanziell schwierigen Zeiten würde das zusätzliche Konsolidierungszwänge bei den Kommunen auslösen und die Möglichkeit kommunaler Investitionsfähigkeit weiter einschränken.

Es ist da erfreulich, dass die Bundesländer diese Problematik erkannt und das Gesetz im Bundesrat gestoppt haben.

Abzuwarten bleibt nun, welche Lösung im Vermittlungsausschuss gefunden wird.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes sind im Schwerpunkt voraussichtlich erst ab 2025 spürbar und können zudem für die Stadt Oldenburg noch nicht beziffert werden.

Dies hat zur Folge, dass sie in den Planungen für 2024 bis 2027 nicht einbezogen worden sind.

Die Novembersteuer Prognose für die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sind naturgemäß mit erheblichen planerischen Risiken verbunden, da die Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in 2024 nicht genau vorherzusagen ist.

Darüber hinaus wirken sich weiterhin die im letzten Jahr in Kraft getretenen Regelungen des Inflationsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes 2022, wie diverse einkommensteuerrelevante Erleichterungen vorsehen, auch auf das Haushaltsjahr 2024 weiter ertragsmindernd aus.

Für 2024 planen wir beim Anteil der Einkommensteuer 98 Millionen Euro ein, was ein Plus von 5,6 Millionen Euro im Vergleich zum Planwert 2023 bedeutet. Bis 2027 soll sich der Betrag kontinuierlich auf 116,6 Millionen Euro entwickeln.

Der Anteil an der Umsatzsteuer steigt im Vergleich zum Jahr 2023 leicht um 0,9 Millionen Euro, von 19,9 Millionen Euro auf 20,8 Millionen Euro. Bis 2027 steigen die Beträge nur auf 22,4 Millionen Euro.

Diese Mehrerträge vermitteln aber ein falsches Bild, da sie keine Verbesserungen zur bisherigen Finanzplanung der Jahre 2024 bis 2026 darstellen.

Der kommunale Finanzausgleich auf Basis des vorläufigen Bescheides von Ende November weist für die Stadt Oldenburg einen Betrag von 107,2 Millionen Euro für 2024 aus.

Das sind 2,8 Millionen Euro weniger als der Istwert dieses Jahres. Diese Entwicklung ist ernüchternd.

Gewissheit werden wir aber erst mit dem endgültigen Bescheid bekommen, den wir Anfang nächsten Jahres erwarten. Aber auch hier ergeben die Erfahrungen der letzten beiden Jahre wenig Anlass zur Hoffnung. Fehlen doch die Beträge im Vergleich zum vorläufigen Bescheid jeweils deutlich geringer aus.

Das Fazit ist klar und deutlich.

Die Steigerungen auf der Ertragsseite werden die Steigerungen der Aufwendung nicht kompensieren können.

Wenn ich mich nun dem Folgenden den Aufwendungen zuwende, werde ich mich im Schwerpunkt unter anderem dem Thema der Konnexität widmen, also der auskömmlichen Finanzierung solcher kommunalen Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Land übertragen worden sind.

Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen, die die kommunalen Spitzenverbände aktuell fokussiert haben und dort bereits in intensiven Gesprächen mit dem Land stehen, weil hier eine Verletzung des Konnexitätsprinzips Prinzip gesehen wird.

Beginnen möchte ich auch hier mit der finanziellen Situation des Klinikums.

Nachdem die Stadt bereits in 2021 und 2022 das Eigenkapital um insgesamt 35 Millionen Euro verstärkt hat, sind in diesem Jahr neben den bereits eingeplanten 19,5 Millionen Euro überplanmäßig weitere 7,3 Millionen Euro als Eigenkapitalstärkung erforderlich, die der Rat im Laufe dieser Sitzung bereits beschlossen hat.

In Summe belaufen sich die städtischen Zahlungen für 2023 auf 26,8 Millionen Euro.

Der Haushaltsentwurf für 2024 sieht wiederum einen Betrag von 19,5 Millionen Euro vor.

Die Gründe für die finanzielle Situation des Klinikums sind vielfältig. Die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen müssen noch konsequenter umgesetzt werden, um die vorhandenen Optimierungspotenziale zu heben. Das operative Geschäft hat deutlich gewinnbringender auszufallen.

Betrachtet man das ausgewiesene Defizit von 30,2 Millionen Euro im Haushaltsentwurf, im Lichte der Kompensationsmaßnahmen für das Klinikum in Höhe von 26,8 Millionen Euro, ist leicht zu erkennen, welche Bedeutung die finanzielle Entwicklung des Klinikums für unseren städtischen Haushalt hat.

Ratsvorsitzender: Frau Doktor Figura, ich würde Sie bitten, noch ein bisschen einzukürzen mit Blick auf die Zeit. Sie sind jetzt auch schon bei zwölf Minuten.

Ich darf aber glaube ich so lange reden wie ich möchte.

Ratsvorsitzender: Ich möchte nur darauf hinweisen, dass auch die Fraktion noch das Rederecht haben und wir mit Blick auf das Sitzungsende weiterkommen müssen.

Ich weise nur darauf hin, dass wir ein Ende der öffentlichen Sitzung haben und alle Fraktionen auch noch ein Rederecht haben.

Hierbei muss auch das Vorhaben einer Entwicklung des Klinikums hin zur Universitätsmedizin einbezogen werden. Dieses Vorhaben dient der zukünftigen ärztlichen Versorgung in der gesamten Region. Schon allein vor diesem Hintergrund kann die Finanzierung dieser Aufgabe mit überregionaler Bedeutung nicht zulasten der Stadt Oldenburg gehen.

Die Universitätsmedizin ist eine originäre Länderzuständigkeit. Hier hat das Land, so wie es bei den Universitätskrankenhaus in Hannover und Göttingen der Fall ist, für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.

Es ist mehr als bedauerlich, dass das Land für das Jahr 2023 einen Betrag von 3 Millionen Euro zugesagt hatte, am Ende aber säumig blieb.

Umso erfreulicher ist es, dass das Land sich auf der Zielgeraden bei der Aufstellung des Landeshaushalts 2024 dafür entschieden hat, entgegen der geplanten Nullrunde für die Universitätsmedizin nun doch einen Betrag von 5 Millionen Euro vorzusehen.

Gleiches gilt für den Bund, der plant, sich in 2024 mit 2 Millionen Euro an den Kosten der Universitätsmedizin zu beteiligen.

Aber meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir brauchen, ist eine verlässliche, planbare und dauerhafte Finanzierung der Universitätsmedizin durch das Land.

Gesundheit ist das höchste Gut und daher muss die Universitätsmedizin in Oldenburg mit ihrer European Medical School es wert sein, im Landeshaushalt als Konstante aufzutauchen.

Erst über politische Listen in den Entwurf des Landeshaushalts 2024 hinein zu rutschen, wird der Universitätsmedizin und ihrer herausragenden Bedeutung für unsere Gesundheitsversorgung nicht gerecht.

Welche finanzielle Bedeutung der gesamten Krankenhauslandschaft in Niedersachsen zuteil wird, zeigt eine Evaluation des Städtetags.

Hiernach haben die acht kreisfreien Städte sowie die Städte Lüneburg und Peine als Träger kommunaler Krankenhäuser ihre Einrichtung allein in diesem Jahr mit über 360 Millionen Euro finanziell unterstützt.

Das sind Gelder, die natürlich an anderer Stelle im Haushalt fehlen.

Der Städtetag weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass die Städte nicht die Ausfallbürgen für die gesetzliche und private Krankenversicherung oder den Bund sein können, wie eine auskömmliche Finanzierung insbesondere vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Preise und der Tariferhöhung beim Personal derzeit nicht sicherstellen.

Angemerkt sei in diesem Zusammenhang auch, dass die Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform des Bundes in 2026 oder 2027 weiterhin unklar und damit nicht ansatzweise kalkulierbar sind. Neben dem Bund bleibt darüber hinaus auch das Land in der Pflicht, seine Investitionsförderung deutlich zu verstärken.

Ähnliches vollzieht sich übrigens derzeit auch bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung, die eine Schieflage zu Ungunsten der kommunalen Finanzen aufweist.

Die Stadt Oldenburg als wachsende Stadt hat die fünfte Fortschreibung des Konzepts zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung bis 2030 ca. 21 Millionen Euro beschlossen.

Der Städtetag hat ermittelt, dass in Niedersachsen allein im Krippenbereich in den nächsten drei Jahren Investitionen durch die Städte und Gemeinde von circa 720 Millionen Euro notwendig sind.

Hier muss das Land mit der Bereitstellung von Mitteln für den Kita-Ausbau reagieren. Diese Landesaufgabe darf nicht den Schulter auf den Schultern der Städte lasten.

Die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung ist ein weiterer Vorgang, der die kommunalen Haushalte stark belastet. Auch hier erwarten wir eine auskömmliche Finanzierung von Bund und Land.

Im Rahmen der Flüchtlingsgipfel beim Bund sind zwar bestimmte Finanzierungsfragen geklärt und zusätzliche Mittel bereitgestellt worden, vor dem Hintergrund, dass das Land aktuell die neue Kostenabgeltungspauschale nach dem Aufnahmegesetz um 1100 Euro auf 10.776 Euro reduziert hat, bleibt abzuwarten, ob diese für eine vollständige Kostendeckung ausreichen werden.

Auch im Bereich des Klimaschutzes wurden aktuell mit dem Bundesklimaanpassungsgesetz und dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung weitere richtungsweisende Regelungen getroffen.

Die aktuelle Förderlandschaft auf Landes- und Bundesebene kann den enormen Investitionsbedarf für Klimaanpassungsmaßnahmen bei weitem aber nicht abdecken und dies auch gleich die Regierungsfraktionen in einem Entschließungsantrag die notwendige Finanzierung unterstrichen haben.

Wie sich nunmehr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 und die daraus resultierende Haushaltsschwere für fast alle Ausgabentitel des Klima- und Transformationsfonds auswirkt, ist ungewiss.

Als letztes Beispiel lassen Sie mich auf die Entwicklung bei den Kosten der IT-Administration an Schulen eingehen.

Die Schulträger in Niedersachsen haben in 2022 in diesem Bereich etwa 66 Millionen Euro finanziert.

Gemäß einer Prognose steigt dieser Betrag ab 2024 auf rund 91 Millionen Euro jährlich.

Umfang und Qualität der IT-Ausstattung an Schulen darf aber nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit an der Kommune abhängen.

Auch hier gilt, das Land muss seine finanzielle Beteiligung an den Kosten deutlich erhöhen.

Meine Damen und Herren, anhand meinen Ausführungen können Sie erkennen, was unter anderem die Gründe sind, warum unsere Finanzen aktuell in unruhiger See geraten sind.

Dennoch steuert die Stadt aber weiterhin auf klarem Kurs.

Insbesondere werden wir auch in 2024 in der Lage sein, wichtige und richtungsweisende Investitionen zu tätigen.

Das Gesamtvolumen werden wir zum wiederholten Mal die Schallmauer von 100 Millionen Euro durchbrechen. Genauer gesagt 102,7 Millionen Euro wollen wir in Maßnahmen zur Daseinsvorsorge investieren.

Hierzu gehört im Schwerpunkt mittlerweile schon traditionell der Bildungsbereich.

Für die Schulen inklusive Schul-IT sind 14,9 Millionen Euro eingeplant.

Darüber hinaus folgen Projekte wie der Neubau des Sport- und Gesundheitsbades am Flötenteich, der Neubau des Stadtmuseums, die Entwicklung des Geländes am Fliegerhorst, die Fortführung des Fuß- und Radwegeprogramms sowie die Sanierung von Sporthallen.

Einen Paradigmenwechsel erleben wir leider ebenfalls bei der Netto Neuverschuldung. Konnten wir uns in den letzten Jahren noch regelmäßig entschulden, werden wir in der Planung für das Jahr 2024 nicht ohne neue Schulden auskommen.

33,7 Millionen Euro, ich sagte es eingangs bereits, die ausschließlich dem Finanzierungsbedarf der Investitionen der Eigenbetriebe, Gebäude, Wirtschaft und Hochbau sowie Bäder abdecken. Die Kernverwaltung, ich möchte es noch einmal betonen, wird ohne neue Schulden auskommen.

Lassen Sie mich abschließend für die Stadt Kämmerei ein wichtiges Thema noch kurz anreißen, welches ich schon in meiner letztjährigen Haushaltsrede kurz aufgegriffen hatte, den sogenannten Klima Haushalt.

Zur Umsetzung unseres Klimaziels 2035 hat der Rat im Dezember 2022 den Klimaschutzplan verabschiedet, der einen 90 Punkte umfassenden Maßnahmen Katalog beinhaltet.

Aufgrund der zunehmend schwierigen Haushaltslage ist eine strategische Steuerung, Gewichtung und Abwägung dieser 90 Maßnahmen unter finanziellen Gesichtspunkten zwingend erforderlich.

Um die hierzu notwendigen Entscheidungen treffen zu können, sollte es unser Ziel sein, den städtischen Haushalt um ein Klimaberichtswesen als Steuerungsinstrument zu erweitern.

Die Hochschule Nordhausen hat im Auftrag der Verwaltung eine erste Konzeption erstellt, die bereits im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung vorgestellt wurde.

Mittlerweile konnte das Konzept in Kooperation mit dem Niedersächsischen Städtertag anderen Städten auf einem Symposium vorgestellt und auch dort diskutiert werden.

Ziel ist es nun zusammen mit interessierten Städten aus Niedersachsen im Rahmen einer Arbeitsgruppe ein entsprechendes Berichtswesen weiter auszuarbeiten und gemeinsam in Niedersachsen zu etablieren.

Ich hoffe, dass uns dieses gelingen wird und bitte Sie uns bei diesem Vorhaben weiterhin zu unterstützen.

Meine Damen und Herren, mit dem Haushalt 2024 ist die Stadt weiterhin voll handlungsfähig.

Wir können trotz eines defizitären Ergebnisses und zunehmender Verschuldung unsere Aufgaben erfüllen und Projekte fortführen. Unsere finanzielle Basis ist weiterhin solide.

Aber, meine Damen und Herren, es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass wir diese Handlungsfähigkeit auch in den nächsten Jahren gewährleisten.

Die mittelfristige Finanzplanung sendet uns klare Signale, dass unsere solide finanzielle Basis in den nächsten Jahren gefährdet sein könnte.

Die Rücklagen werden in diesem Fall aufgebraucht und die Verschuldung würde kontinuierlich steigen. Es ist eine Frage der Generationsgerechtigkeit, dass wir diese Entwicklung entgegentreten.

Es ist unsere gemeinsame Aufgabe ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Umsetzung wichtiger Investitionen und dem Erfordernis eines künftigen, wieder ausgeglichenen Haushalts finden.

Hierfür müssen wir auf Prioritäten uns verständigen und zum anderen aber auch Prozesse initiieren, der unser Ertrags- und Aufwandsposition kritisch analysiert und Optimierungspotenziale hebt.

Es muss unser Ziel sein, dass wir als Stadt Oldenburg das Steuer fest in der Hand halten. Bei einem weiter so werden wir uns sehenden Auge in die Haushaltskonsolidierung begeben und wesentliche Entscheidungen für die Stadt in die Hände der Kommunalaufsicht liegen.

Dies gilt es zu verhindern.

Zum Schluss möchte ich mich noch herzlich bei allen Kollegen und Kollegen bedanken, bedanken, die es mir damit viel Engagement und hohen persönlichen wie zeitlichen Einsatz ermöglicht haben, dass unser Haushalt in dieser Fassung heute vorliegt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.