Erprobt und rechtssicher? Leipzig sagt: Nope!
Diese Nacht dürften einige innerhalb der grün-roten Ratsmehrheit unruhig geschlafen haben, denn gestern kippt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Freiburgische Satzung zur Erhebung von Bewohnerparkgebühren. Grund hierfür: Die dort vorgenommene Staffelung der Gebühren nach Fahrzeuglängen und Einkommensgruppen. Zum einen bestünde eine „beträchtliche Ungleichbehandlung“, zum anderen fehle es für eine Bemessung von Gebühren nach sozialen Gesichtspunkten an der notwendigen Rechtsgrundlage.
Jetzt fragt sich manch Oldenburger, was ihn Leipzig über die Buchmesse hinaus interessieren sollte. Und erst recht irgendeine fehlerhafte Satzung in Freiburg. Guter Punkt! Blöde wird’s, wenn in Leipzig letztinstanzlich entschieden wurde und die Freiburgische Satzung der Ratsmehrheit als Vorlagensteinbruch für den eigenen Antrag diente, der – wir hatten hierüber in unserem Podcast ausführlich gesprochen – allen Warnungen zum Trotz in Windeseile durchgezockt wurde. Noch blöder wird’s, wenn sich in der Ratssitzung hingestellt und davon mit Verve gesprochen wird, dass die Satzung in Freiburg „erprobt und rechtssicher“ sei. Könnt ihr im Übrigen bequem in unserer Transkription aus dem März nachlesen.
Dabei wurde leider außeracht gelassen, dass eine Klage eines FDP-Ratsmitgliedes Deutschlands sonnenreichster Stadt anhängig war und der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim den Marsch nach Leipzig zuließ. Gut, wer war schon frei von dem Gedanken, dass es sich sicherlich um einen versprengten sowie notorisch meckernden älteren Herren handeln müsste, der nichts Besseres zu tun hätte, als seinen günstigen Porsche-Stellplatz auf Kosten der Allgemeinheit zu beschützen. Es lebe das Klischee! Ein zweiter Gedanke hätte einen jedoch innehalten lassen, denn Baden-Württemberg ist Stammland der FDP und die Uni Freiburg besitzt u.a. eine juristische Fakultät. Und im Süden ist man bis zur Unerträglichkeit bedächtig. Daher die Faustregel: Wenn da jemand klagt, dann hat er sich das gut durchdacht. Zumal eine schnelle Recherche das Klischee hätte implodieren lassen. Und gut erprobt war die Satzung ohnehin nicht, denn sie war noch nicht einmal ein Jahr in Kraft. Autsch.
In Anbetracht dieser Misere, die sich schon fast nahtlos an andere Ungeschicktheiten reiht, kann die Oldenburger Ratsmehrheit glücklich sein, dass der finale Ratsbeschluss zum Mobilitätsplan mitsamt der von Grün-Rot eingebauten freiburgischen Gebührenstaffelung erst in 12 Tagen erfolgen soll. Also noch genug Zeit, um den geordneten Rückzug anzutreten, das hieße bspw. den Verwaltungsvorschlag wieder aufleben zu lassen, und sich für die Häme aus den Reihen des restlichen Rats zu wappnen. Denn diese gibt’s ohne Gebühr und Bemessung nach Körpermaßen frei Haus.
Ach, nein … Moment! Tatsächlich hatte man die Bewohnerparkgebühren vollends aus dem Gesamtpaket rausgelöst, damit sie zum 1. Juni bereits Geltung entfalten. Und der war bereits vor 14 Tagen.